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Warum Insolvenz anmelden?

Die Insolvenz stellt für den „redlichen Schuldner“ mehr als nur eine Perspektive dar. Das Wissen darum, dass der Gesetzgeber einem die Möglichkeit für einen wirtschaftlichen Neuanfang in absehbarer Zeit (6 Jahre) ermöglicht, ist Ausdruck eines menschenwürdigen Lebens.

Was ist finanziell möglich?

Ausgangssituation:

4-köpfige Familie, Gehalt Vater netto € 1.950,- , Mutter ist Hausfrau, Kindergeld € 368,-,

Raten an Gläubiger monatlich € 500,-

Es ergibt sich ein pfändbarer Betrag des Familieneinkommen in Höhe von € 30,73 im Monat.

Hat die Familie insgesamt € 30.000,- Schulden, so zahlt sie in 6 Jahren monatlich € 30,73 und damit insgesamt € 2.212,56 an den gerichtlichen Treuhänder; die Restschuld in Höhe von

€ 27.787,44 zzgl. Zinsen wird erlassen.

Die monatliche Belastung sinkt ab sofort von € 500,- auf € 30,73.

Leben Sie von weniger als dem pfändbaren Betrag, so kann auch die Gesamtforderung erlassen werden, ohne dass Sie in den 6 Jahren etwas an den Treuhänder abführen müssen. Eine Mindestbefriedigungsquote der Gläubiger gibt es nicht.

Die Insolvenz und deren Kosten stellt daher in der überwiegenden Anzahl der Fälle eine sinnvolle Investition dar. Hierzu beraten wir Sie gerne individuell.

Was kann die Insolvenz nicht?

Es ist nur in den wenigsten Fällen möglich, Wohneigentum zu halten und gleichzeitig die Schulden zu regulieren. Selbstverständlich können die Gläubiger auf das Vermögen zugreifen, sofern kein besonderer Pfändungsschutz besteht (z.B. bescheidener Hausrat).  

Haben Sie zur Sicherheit eines Darlehens eine Lebensversicherung oder ein Auto verpfändet, so gehen diese Vermögenswerte verloren.

Zusammenfassung:  

Mit jedem Insolvenzverfahren ist der große Vorteil verbunden, dass alle Schulden zusammengetragen und einem ordentlichen Verfahren zugeführt werden. Mit dem gerichtlichen Treuhänder ist eine objektive Stelle geschaffen, die das bestehende Restvermögen und die laufenden Einkünfte fair nach den gesetzlichen Vorschriften unter Wahrung des Pfändungsschutzes an die Gläubiger verteilt.

 

Besitzen Sie lediglich Gegenstände einer bescheidenen Lebensführung und ein unpfändbares Einkommen, so verbleibt Ihnen dieses. Einzelzwangsvollstreckungen der Gläubiger (Gerichtsvollzieher, EV, Kontopfändung) sind mit der Eröffnung des gerichtlichen Verfahrens unstatthaft, da der Treuhänder diese Funktion zentral einnimmt. Damit ist nicht nur dem Schuldner, sondern dem gesamten Wirtschaftsverkehr gedient.

Eine Verbraucherinsolvenz hat vielfältige Vorteile für den Schuldner.

Diese lassen sich wie folgt unterscheiden:

Praktische Vorteile

  • Einzelzwangsvollstreckungen der Gläubiger sind mit Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens nicht mehr erlaubt.
  • Es gibt keine Post mehr von Gläubigern.
  • Mit dem Treuhänder gibt es nur noch eine zentrale Stelle.
  • Das Girokonto wird wieder freigegeben.

 Wirtschaftliche Vorteile 

  • Sie zahlen nur noch den pfändbaren Betrag an die Gläubiger, wodurch die monatliche Belastung in der Regel erheblich sinkt.
  • Nach 6 Jahren werden die Restschulden erlassen, sofern alle Voraussetzungen gegeben sind.
  • Ohne Verbraucherinsolvenz schaffen es die Schuldner oftmals nur, gegen weiter auflaufende Zinsen und Kosten anzukämpfen.

Möchten Sie wissen, wie sich die Verbraucherinsolvenz rechnerisch für Sie auswirkt? 

Wir haben für Sie einige Beispielsfälle vorgerechnet. 

Psychische Vorteile 

  • Sie können endlich wieder ruhig schlafen, nachdem Sie keine Post mehr von Gläubigern erhalten und letztlich wissen, dass Sie alles getan haben, was rechtlich möglich war.