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Kostenbefreite Schuldnerberatung München   

durch Rechtsanwälte in München und Umgebung

 

Wer von Schulden geplagt ist, hat natürlich auch wenig Geld für Rechtsanwalt und Gericht.

Öffentliche Beratungsstellen in München haben hingegen zumeist unzumutbare Wartezeiten von über 1 Jahr.

Diesen Teufelskreis versuchen wir durch unsere Öffentlichkeitsarbeit zu durchbrechen und möchten Sie darüber aufklären, dass es die oftmals unbekannte Möglichkeit der Kostenübernahme für Rechtsanwaltskosten durch die Staatskasse gibt.

Durch unser Netz an erfahrenen Rechtsanwälten ist ein kurzfristiger und nach den Vorschriften des Beratungshilfegesetzes kostenbefreiter Beratungstermin möglich.

Einen persönlichen Beratungstermin erhalten Sie innerhalb von 1-7 Werktagen unter:   

Schuldenberatung Bayern - München

Beratungsstelle München-Mitte:

Josephspitalstr. 15, 80331 München (Nähe Stachus)

Für Termine nutzen Sie bitte vorrangig das nebenstehende Formular.

Tel.: 0176 / 780 21 002                        

Der Vorstand

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Schuldnerberatung München - zum Thema:

... schuldenfrei in 3 bzw. 6 Jahren durch Privatinsolvenz?

 

Seit 1999 können nun auch Privatpersonen Insolvenz beantragen, die sogenannte Verbraucherinsolvenz. Neu: Die Dauer des Verfahrens wurde 2013 von 6 auf 3 Jahre (Voraussetzung: 35% Befriedigung) verkürzt. Bei "Nullfällen" bleibt es bei 6 Jahren, so dass man weiterhin auch ohne Geld schuldenfrei werden kann.

Am Ende der 3 bzw. 6-jährigen "Wohlverhaltensperiode" des Verfahrens steht die sogenannte Restschuldbefreiung und damit der staatliche Schuldenerlass.

Gerade für Familien gibt es aufgrund der Unterhaltsverpflichtungen sehr hohe Freibeträge, so dass das Verfahren auch für Normalverdiener zumeist Vorteile bringen kann.

 

Hilfe durch die Schuldnerberatung München

Wir helfen Ihnen, sich einen Überblick über Ihre Schulden zu verschaffen, diese zu ordnen, Gläubiger ausfindig zu machen und mit den Gläubigern einen außergerichtlichen Vergleich zu schließen (außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan). Als Schuldnerberatung München können wir ebenso das Verbraucherinsolvenzverfahren für Sie einleiten (Insolvenzantrag).

 

Ablauf der Schuldnerberatung - Das Verbraucherinsolvenzverfahren 

  1. Individuelle Schuldnerberatung in München
  2. Die Gläubiger werden von einem Anwalt der Schuldnerberatung München außergerichtlich angeschrieben. In diesem Verfahrensstadium wird versucht, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und dabei Teilschuldenerlasse auszuhandeln. In den meisten Fällen leben die Schuldner unterhalb des Existenzminimums und können den Gläubigern nichts anbieten. Dies müssen Sie auch nicht.
    Wir bilden in unserem Vergleich das gerichtliche Verfahren 1 zu 1 ab und bieten für diesen Fall den Gläubigern einen sog. "flexiblen Nullplan" an. Sie zahlen also nur dann etwas an die Gläubiger, sofern Sie in den nächsten Jahren wieder mehr als das Existenzminimum verdienen sollten. Nach Ablauf der 3 bzw. 6 Jahre müssen die Gläubiger auf die Restschuld verzichten.
    Andere Vergleichsangebote wie Einmalzahlungen, feste Raten, usw. werden wir mit Ihnen vorab besprechen und Vor- und Nachteile abwägen. 
  3. Sollte eine Einigung nicht erzielt werden können, so sind Rechtsanwälte berechtigt, Ihnen die notwendige Bescheinigung gemäß Insolvenzordnung zur Eröffnung der gerichtlichen Verbraucherinsolvenz auszustellen. 
  4. Der Rechtsanwalt stellt für Sie beim zuständigen Insolvenzgericht München den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mit anschließender Restschuldbefreiung.
  5. In dem geordneten Gerichtsverfahren können die Gläubiger nun ihre einzelnen Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Einzelvollstreckungen von Gläubigern mittels Gerichtsvollzieher etc. sind dann nicht mehr erlaubt. Das Gericht prüft, ob verwertbares Vermögen oder Einkommen  vorhanden ist, das an die Gläubiger verteilt werden kann.
  6. Danach beginnt die sogenannte „Wohlverhaltensperiode". Sie dauert 3 bzw. 6 Jahre und wird von einem Treuhänder begleitet. 
    Sollten Sie in dieser Zeit Einkünfte oberhalb der Pfändungsfreigrenzen und damit des Existenzminimums haben, so wird der überschießende Betrag an die Gläubiger über ein Treuhänderkonto abgeführt. Dies ließe sich jedoch auch ohne Verbraucherinsolvenzverfahren nicht verhindern. 
  7. Der Schuldner hat sich insofern "wohl" zu verhalten, als er alle Einkommens-und Vermögenszuwächse sowie sonstige Änderungen seiner persönliche Verhältnisse unaufgefordert mitzuteilen hat.
  8. Sind die 3 bzw. 6 Jahre vorbei, erklärt das Amtsgericht München bei Vorliegen aller Voraussetzungen die Restschuldbefreiung. Noch offene (Alt-)Forderungen der Gläubiger sind damit erloschen. Schulden aus Strafbarkeiten und Bußgelder können leider nicht mit einem Insolvenzverfahren erledigt werden.

Sie suchen eine kostenlose Schuldenberatung in München?

Seriöse Anbieter sind nach der Insolvenzordnung Rechtsanwälte, Steuerberater und sogenannte sonstige "geeignete Stellen" wie die Caritas München.

Eine Schuldenberatung sollte zudem kostenlos sein. Rechtsanwälte haben hierbei den Vorteil, dass diese ihre Gebühren gegenüber dem Amtsgericht München bei Bedürftigkeit abrechnen können, die bei Schuldenberatungen regelmäßig vorliegt.

 

Schuldnerberatung /-en München

Schuldenberatung Bayern

Josephspitalstr. 15, 80331 München

Tel.: 0176 / 780 21 002

 

Sonstige Beratungsstellen:

 

Caritas-Zentrum Altstadt

Landwehrstraße 26
80336 München
Tel.: 089 23114930
Fax: 089 23114938

 

Schuldnerberatung im Gewerkschaftshaus
Schwanthalerstraße 64
80336 München
Tel.: 089 5327-16
Fax: 089 5439180

 

Bayer. Rotes Kreuz
Kreisverband München
Seitzstraße 8
80538 München
Tel.: 089 2373-245, -264
Fax: 089 23373-456

 

Schuldnerberatungsstelle des Sozialreferates der Landeshauptstadt München
Stollbergstraße 9
80539 München
(im Rahmen der allg. Sozialberatung)
Tel.: 089 233-24353
Fax: 089 233-24769

 

Schuldnerberatungsstelle des Evang. Hilfswerks München gGmbH
Magdalenenstraße 7
80638 München
Tel.: 089 159135-55, -56, -57
Fax: 089 159135-11

 

IN-BER GbR München
Stuberstraße 13
80638 München
Tel.: 0700 46237682
Fax: 0700 46237682

 

Münchner Zentralstelle für Strafentlassenenhilfe
Schuldnerberatung
Haimhauser Str. 13
80802 München
Tel.: 089 380156-0
Fax: 089 380156-20

 

Caritas-Zentrum München-Nord
Josef-Frankl-Straße 62
80995 München
Tel.: 089 31202843
Fax: 089 31202850