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Ein Verbraucherinsolvenzverfahren dauert 3, 5 oder 6 Jahre

Die Laufzeit beginnt bereits mit dem Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts und daher etwa 3 Wochen nach Einreichung des Insolvenzantrages.


Insolvenzrechtsreform 2013 vom Deutschen Bundestag für Neufälle beschlossen:

Die Dauer der Insolvenz wurde in Deutschland auf 3 Jahre verkürzt. Dies gilt allerdings nur dann, sofern in diesen 3 Jahren zumindest 35 % der Schulden sowie die Verfahrenskosten gedeckt werden.

Das Verfahren endet nach 5 Jahren, sofern zumindest die Verfahrenskosten in Höhe von ca. € 1.600,- bezahlt wurden.

In allen anderen Fällen (Nullfällen) läuft das Verfahren einfach bis zum Schluss der 6 Jahre weiter wie bisher.