Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.


 

Verkürzung der Insolvenzdauer wurde 2013 vom Deutschen Bundestag beschlosssen.

 

Die Dauer des Insolvenzverfahrens bis zur Restschuldbefreiung wurde von 6 auf 3 Jahre verkürzt. Dies gillt allerdings nur in Fällen, bei denen es der Schuldner schafft, in den ersten 3 Jahren des Verfahrens  insgesamt 35 % der Schulden sowie die Verfahrenskosten zurück zu zahlen.

Sind nach 5 Jahren zumindest die Verfahrenskosten von etwa € 1.600,- bezahlt, so endet das Insolvenzverfahren nach 5 Jahren.

In allen anderen Fällen läuft die Insolvenz wie gewohnt weiter bis zum Ende der 6 Jahre.

 

Die Neuregelung tritt zum 01.07.2014 in Kraft.

 

Für alle Verfahren, die bis dahin bereits eröffnet sind, bleibt es bei der Altregelung. Sie können von der Verkürzung also leider nicht mehr profitieren.