Ein Verbraucherinsolvenzverfahren dauert 3, 5 oder 6 Jahre
Die Laufzeit beginnt bereits mit dem Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts und daher etwa 3 Wochen nach Einreichung des Insolvenzantrages.
Insolvenzrechtsreform 2013 vom Deutschen Bundestag für Neufälle beschlossen:
Die Dauer der Insolvenz wurde in Deutschland auf 3 Jahre verkürzt. Dies gilt allerdings nur dann, sofern in diesen 3 Jahren zumindest 35 % der Schulden sowie die Verfahrenskosten gedeckt werden.
Das Verfahren endet nach 5 Jahren, sofern zumindest die Verfahrenskosten in Höhe von ca. € 1.600,- bezahlt wurden.
In allen anderen Fällen (Nullfällen) läuft das Verfahren einfach bis zum Schluss der 6 Jahre weiter wie bisher.